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Datum
24.04.2020

Corona-Pandemie: Schutzmaßnahmen für den Praxisbetrieb

Ärzte, Therapeuten und andere Heilberufe wollen ihre Praxen auch in der Coronakrise aufrecht erhalten. Zum Schutz von Mitarbeitern und Patienten müssen sie dabei wichtige Maßnahmen ergreifen.

Corona-Pandemie: Schutzmaßnahmen für den Praxisbetrieb
(GettyImages/filadendron)

Gerade jetzt ist es für Therapeuten und Ärzte wichtig, Patienten und Mitarbeitern ein umfassendes Sicherheitsgefühl zu vermitteln. Räume, Behandlung und Praxisablauf müssen daher coronasicher sein.

Maßnahmen zum Schutz der Mitarbeiter

  • Zunächst stellt sich die Frage, ob die Mitarbeiter überhaupt noch in der Praxis erscheinen sollten. So müssen etwa Mitarbeiter mit akuten Atemwegserkrankungen laut Empfehlung des Robert-Koch-Instituts (RKI) zu Hause bleiben. Zugleich können Arzt und Therapeut überlegen, welche Mitarbeiter ihre Tätigkeiten generell im Homeoffice erledigen können. Das ist etwa bei Terminvergaben oder Buchhaltung denkbar.
  • Wer seinen Praxisbetrieb vollständig oder in Teilen vor Ort aufrechterhält, orientiert sich am besten an den Regeln des RKI zu Hygiene, Desinfektion und Schutzmaterial. Dazu gehört auch, dass es Atemschutzmasken für Patienten gibt, die mit Erkältungssymptomen in der Praxis erscheinen.
  • Beim Empfangstresen ist empfehlenswert, eine Acrylglasscheibe zu montieren. Auch Abstandsmarkierungen sind sinnvoll.
  • Treffen und Dienstbesprechungen sollten auf ein Minimum reduziert werden.

Maßnahmen im Praxisablauf

  • Im Vorfeld eines Termins sollte das Praxisteam abfragen, ob der Patient in den vergangenen zwei Wochen COVID-19-Symptome hatte. Wenn ja, müssen Arzt oder Therapeut entscheiden, ob die Behandlung verschoben werden kann. Sollte es ein Notfall sein, müssen besondere Schutzvorkehrungen getroffen werden (siehe unten).
  • Grundsätzlich gilt es, die Anzahl der Kontakte mit anderen Menschen innerhalb der Praxis auf ein Minimum zu begrenzen. Das gelingt zum Beispiel mit einer versetzten Terminplanung, die zwischen einzelnen Behandlungen Pausen einbaut, sodass sich Patienten nicht begegnen.
  • Solch eine Planung stellt auch sicher, dass Patienten im Wartebereich ausreichend Abstand halten können. Im Zweifel kann das Team auch ein Sprechzimmer zu einem zusätzlichen Wartezimmer umfunktionieren. Auf Zeitschriften und Spielzeug sollte während der Coronakrise verzichtet werden.
  • Begleitpersonen erwachsener Patienten sollten gebeten werden, die Praxis zu verlassen und die Patienten nach Behandlungsende vor den Räumen abzuholen.
  • Beim Betreten und beim Verlassen der Praxis müssen sich die Patienten die Hände desinfizieren können. Alle von Patienten während des Besuchs berührten Oberflächen sollte das Praxisteam darüber hinaus regelmäßig desinfizieren.
  • Ein Handtuchlager oder Frotteeauflagen auf Behandlungsliegen sind in Coronazeiten kritisch. Besser ist es aktuell, die Liegen direkt nach einer Behandlung zu desinfizieren und Einmalauflagen aus Papier zu nutzen.

Maßnahmen bei COVID-19-Verdacht oder infizierten Patienten

  • Über die Webseite oder eine Information am Klingelschild weisen Ärzte und Therapeuten ihre Patienten darauf hin, dass diese sich zunächst telefonisch um einen Termin bemühen sollen, wenn sie den Verdacht haben, selbst infiziert zu sein oder Erkältungssymptome aufweisen.
  • Nicht unbedingt erforderliche Behandlungen von Patienten, die positiv getestet sind oder mögliche Symptome aufweisen, sollten Ärzte und Therapeuten auf eine Zeit verlegen, in der der Patient wieder gesund ist. Das gilt etwa für Vorsorgeuntersuchungen.
  • Handelt es sich um einen Notfall, bei dem der Hausarzt oder das COVID-Hausbesuchsteam nicht helfen können, sind spezielle Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Jeder, der einen COVID-19-infizierten Patienten behandelt, braucht in jedem Fall eine Schutzausrüstung: Schutzbrille mit Seitenschutz, Atemschutzmaske FFP2, unsterile Handschuhe, langärmliger Schutzkittel, Kopfhaube. Für Reinigungsarbeiten sind Schutzhandschuhe nach DIN EN 374 mit längeren Stulpen sinnvoll.
    Wichtig: Ist keine ausreichende Schutzausrüstung vorhanden, darf die Behandlung nach Informationen der Kassenärztlichen Vereinigungen und des Deutschen Verbands für Physiotherapeuten abgelehnt werden.
  • Der Patient muss außerdem räumlich und organisatorisch von anderen Patienten getrennt werden. Er braucht zudem sofort nach Betreten der Räume einen eigenen Mund-Nasenschutz. Das gilt auch, wenn er nicht positiv getestet ist, aber deutliche Symptome aufweist.

Bezug von Schutzkleidung und Desinfektionsmittel

  • Nach Auskunft der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) werden die Materialien für die ambulante medizinische Versorgung zentral von der Bundesregierung beschafft und in den meisten Bundesländern von einem privaten Logistikunternehmen direkt an die Kassenärztlichen Vereinigung (KVen) geliefert. Die verteilen sie dann vor Ort an die Praxen. Ausnahmen: In Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Schleswig-Holstein und Sachsen hat die jeweilige Landesregierung entschieden, dass die Länder die Anlieferung und Verteilung der Materialien zentral übernehmen.
  • Die Bundesregierung und die KVen versuchen, dem nach wie vor bestehenden Mangel an Schutzausrüstung unter anderem mit Direktbeschaffungen aus dem Ausland und einem massiven Ausbau der Produktion in Deutschland zu begegnen. Das Robert-Koch-Institut hat zudem die Hygiene-Richtlinien weiter gelockert und erlaubt nun auch, Schutzmasken in der Praxis wiederzuverwenden. Auch damit sollen Engpässe überbrückt werden.
  • Wichtig: Gelingt es dem Arzt aktuell nicht, an Schutzausrüstung zu gelangen, ist das allein noch kein ausreichender Grund, um die Praxis zu schließen. Die Behandlungspflicht gegenüber Patienten OHNE Verdacht auf COVID-19 bleibt bestehen. Der Virchowbund rät, sich in dem Fall mit der jeweiligen KV und dem Gesundheitsamt abzustimmen.
  • Der Deutsche Verband für Physiotherapie recherchiert derzeit täglich Beschaffungsmöglichkeiten für Schutzausrüstung und Desinfektionsmittel und versendet die Bezugsadressen an seine Mitglieder. Auch in der Facebook-Gruppe „Physios gegen Corona“ gibt es wertvolle Tipps. In einzelnen Bundesländern steht der Verband außerdem im Kontakt mit den Landesregierungen über eine offizielle Verteilung.
  • Der Verband der chemischen Industrie (VCI) hat die Plattform Notversorgung Desinfektionsmittel aufgesetzt. Dieser digitale Marktplatz bringt Arztpraxen mit Desinfektionsmittel-Anbietern zusammen, um akute Engpässe zu beheben. Andere Nutzer können sich nicht registrieren.

Weitere Informationen

Viele Hinweise und spezielle Fragen zu dem Thema finden Ärzte und Therapeuten auf diesen Seiten:

Kassenärztliche Bundesvereinigung

Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung

Bundeszahnärztekammer

Deutscher Verband für Physiotherapie

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